rechtliches und sicherheit

RECHTLICHES und SICHERHEIT

FLYHIGH BALLOONING e.U. ist ein im Firmenbuch eingetragenes Einzelunternehmen und ein vom Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie als oberste Zivilluftfahrtbehörde bewilligtes Ballonfahrtunternehmen zur Beförderung von Personen und Sachen mit bis zu vier Heißluftballonen bis zu einem Hüllenvolumen von 6000m3.
Alle unsere Ballone sowie die Qualifikation unserer Piloten entsprechen den gesetzlichen Vorschriften und werden gemäß den Richtlinien der EASA evaluiert und überprüft.

 

BEFÖRDERUNGSBEDINGUNGEN

Die Beförderungsbedingungen gelten mit dem Einlösen des BOARDING PASS als vom PAX akzeptiert.

Die Beförderung aufgrund des BOARDING PASS unterliegen

  1. der im gewerblichen Luftverkehr geltenden Haftungsverordnung des Warschauer Abkommens in der Fassung des Haager Protokolls, dem Übereinkommen von Montreal und der EU-Verordnung 2407/1992, der EU-Verordnung 2027/1997 sowie der EU-Verordnung 785/2004 mit den in Österreich für die gewerbliche Personenbeförderung festgesetzten Haftungshöchstsummen,
  2. den allgemeinen Bestimmungen der Beförderungsbedingungen von FLYHIGH BALLOONING gemäß Betriebshandbuch in der geltenden Fassung,
  3. den jeweils geltenden Tarifen und den in diesem BOARDING PASS festgelegten Bedingungen.

Für Passagiere mit gültigem BOARDING PASS sind folgende Versicherungen abgeschlossen

  1. FLYHIGH BALLOONING hat für jeden eingesetzten Ballon eine Combined-Single-Limit-Versicherung mit einer Versicherungshöchstsumme von € 5.000.000 für Personen- und Sachschäden (Versicherungshöchstsumme für Personenschaden € 365.000, für Gepäckschaden € 1.250) sowie eine Passagierunfallversicherung für den Fall des Todes oder dauernder Invalidität mit einer Versicherungshöchstsumme von € 20.000 pro Fluggast abgeschlossen.

Allgemeine Bestimmungen

  1. Die Mitnahme von gefährlichen Gütern ist gemäß EU-Verordnung 2028/395 untersagt.
  2. Für zerbrechliche und verderbliche Gegenstände und Güter wird nicht gehaftet.
  3. Das Abwerfen von Gegenständen aller Art ist gesetzlich verboten.
  4. Ballonpassagiere müssen in guter medizinischer Verfassung sein. Jeder Passagier muss etwaige medizinische Umstände (u. a. Schwangerschaft, Herz- und Atemwegserkrankungen), welche gegen den Antritt einer Ballonfahrt sprechen, vorab bekannt geben und ggf. ist eine ärztliche Meinung einzuholen. Um kein unnötiges Risiko einzugehen, werden schwangere Frauen und unter Einfluss von Alkohol oder Rauschmittel stehende Personen nicht befördert. Der Passagier bestätigt seine uneingeschränkte Flugtauglichkeit.
  5. Kinder werden wie folgt befördert: mit einer erwachsenen Begleitperson und ab einer Körpergröße von 130 cm.
  6. FLYHIGH BALLOONING haftet nicht für Schäden, die aus der Nichtbefolgung geltender Rechts- und Flugbestimmungen, behördlicher Vorschriften oder der Missachtung der Anweisungen des Piloten und/oder der Crew sowie durch eigenes Verschulden des Passagiers resultieren.

 

KONTAKT

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