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Service: Service
Nachstehende Auflistung
soll eine Stichwortsammlung bzw. ein Leitfaden durch die
rechtliche Situation für Halter von Heißlufballonen in
Bezug auf Überprüfungen, Fristen, Ablaufteile,
etc .sein.
Diese Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Gefahrengut
ADR - Gefahrenguttransport auf der Strasse
ÖIGV:
Infoblatt 16 und
Infoblatt 17
weitere Infos:
siehe bmvit
oder
bmvbs (De)
UNECE Gefahrengut homepage
M 160 mit 1.Juli 2007 ausgelaufen
Beförderungspapier
link wko
LTAs, LTHs
etc.
siehe
http://www.austrocontrol.at/Luftfahrzeuge
Formelle
Anerkennung des Part 66 Personals und ARC Empfehlung bei
ELA1 Luftfahrzeugen
LTH 54
Instandhaltungsprogramm:
LTH 43A Anhänge A-D siehe
http://www.austrocontrol.at/Luftfahrzeuge/LTH
Wiederverwendungsnachprüfung
LTH 41b
Nachprüfung:
Basis für den Termin der
Nachprüfung ist das Datum in der letzten Nachprüfungs bescheinigung. Wird ein LFZ bis zu 3 Monate
vor oder nach diesem vorgeschriebenen Zeitpunkt
nachgeprüft, ändert sich das
Datum in der
Nachprüfungsbescheinigung nicht. Für das Überziehen um
max. 3 Monate
ist seit Gültigkeit der ZLLV 1999 kein
Antrag mehr notwendig. Nach mehr als 3 Monaten ist
die Verwendung des LFZ unzulässig und strafbar. Wird ein
LFZ mehr als 3 Monate vor oder nach diesem Datum
nachgeprüft, so
ist ab dann der Tag der Nachprüfung das
neue Referenzdatum.
Die Gültigkeit der
Nachprüfungsbescheinigung beträgt nur dann 24 Monate,
wenn die vom Hersteller geforderten Kontrollen (100
Std./jährliche) durchgeführt wurden. Bei einer
Nachprüfung nach mehr als 3 Monaten wird das
Referenzdatum nur dann neu festgelegt, wenn der Antrag
durch den Halter fristgerecht erfolgte.
Personenbeförderung &
Zivilluftfahrerausbildung:
Sind Ballone für die
Verwendungsart "gewerbsmäßige
Beförderung" und/oder "Zivilluftfahrerausbildung"
bestimmt, müssen Reparaturen, Instandhaltungen und
Kontrollen in einem zugelassenen Instandhaltungsbetrieb
oder Hilfsbetrieb ausgeführt werden
(ZLLV 1999 § 47
Abs.2).
Ist dies nicht der Fall, wird bei einer Nachprüfung die
Verwendungsart oder -arten untersagt und die Verwendungsbescheinigung muss seitens der AC-GmbH
geändert werden.
Für die Verwendungsart "Allgem. Luftfahrt"
genügt, wenn Arbeiten und/oder Kontrollen von einer
"befähigten Person" ausgeführt werden.
100 Std. / jährliche Kontrolle:
sind nach den jeweiligen Herstellerangaben durchzuführen.
Abweichungen von Instandhaltungsintervallen
lt.
LTH 36
Transponder:
sind alle 24 Monate zu überprüfen.
LTH 40
Gasschläuche:
sofern der
Hersteller nichts anderes festlegt, sind diese nach 8
Jahren auszuwechseln.
Gilt auch für T - Connections
LTA 76
Gastanks:
lt .Herstellerhandbuch zu
überprüfen
Gurte & Textile
Flächengebilde:
sind nach 20 Jahren
auszuscheiden - es sei denn, die geforderten
Festigkeitswerte können nachgewiesen werden (Ballongewebe, Lastbänder).
LTA 91
Austauschbarkeit von
Heißluftballon Baukomponenten
LTH 37
Derzeit erhöhte Kfz-Haftpflichtversicherung
erforderlich!
In Österreich ist derzeit selbst bei
Freigrenzentransporten nach Unterabschnitt 1.1.3.6 ADR
eine erhöhte Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung für
Gefahrguttransporte nach dem
Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungsgesetz (§9 KHVG)
erforderlich (Anhänger).
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