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Service: Service

Nachstehende Auflistung soll eine Stichwortsammlung bzw. ein Leitfaden durch die rechtliche Situation für Halter von Heißlufballonen in Bezug auf Überprüfungen, Fristen, Ablaufteile, etc .sein.
Diese Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Gefahrengut
ADR - Gefahrenguttransport auf der Strasse
ÖIGV: Infoblatt 16 und Infoblatt 17
weitere Infos:
siehe bmvit  
oder
bmvbs (De)

UNECE Gefahrengut homepage
M 160 mit 1.Juli 2007 ausgelaufen

Beförderungspapier
link wko

LTAs, LTHs etc.
siehe http://www.austrocontrol.at/
Luftfahrzeuge

Formelle Anerkennung des Part 66 Personals und ARC Empfehlung bei ELA1 Luftfahrzeugen
LTH 54

Instandhaltungsprogramm:
LTH 43A Anhänge A-D siehe
http://www.austrocontrol.at/Luftfahrzeuge/LTH

Wiederverwendungsnachprüfung
LTH 41b

Nachprüfung:
Basis für den Termin der Nachprüfung ist das Datum in der letzten Nachprüfungs bescheinigung. Wird ein LFZ bis zu 3 Monate vor oder nach diesem vorgeschriebenen Zeitpunkt nachgeprüft, ändert sich das Datum in der Nachprüfungsbescheinigung nicht. Für das Überziehen um max. 3 Monate ist seit Gültigkeit der ZLLV 1999 kein Antrag mehr notwendig. Nach mehr als 3 Monaten ist die Verwendung des LFZ unzulässig und strafbar. Wird ein LFZ mehr als 3 Monate vor oder nach diesem Datum nachgeprüft, so ist ab dann der Tag der Nachprüfung das neue Referenzdatum.
Die Gültigkeit der Nachprüfungsbescheinigung beträgt nur dann 24 Monate, wenn die vom Hersteller geforderten Kontrollen (100 Std./jährliche) durchgeführt wurden. Bei einer Nachprüfung nach mehr als 3 Monaten wird das Referenzdatum nur dann neu festgelegt, wenn der Antrag durch den Halter fristgerecht erfolgte.

Personenbeförderung & Zivilluftfahrerausbildung:
Sind Ballone für die Verwendungsart "gewerbsmäßige Beförderung" und/oder "Zivilluftfahrerausbildung" bestimmt, müssen Reparaturen, Instandhaltungen und Kontrollen in einem zugelassenen Instandhaltungsbetrieb oder Hilfsbetrieb ausgeführt werden (ZLLV 1999 § 47 Abs.2). Ist dies nicht der Fall, wird bei einer Nachprüfung die Verwendungsart oder -arten untersagt und die Verwendungsbescheinigung muss seitens der AC-GmbH geändert werden.
Für die Verwendungsart "Allgem. Luftfahrt" genügt, wenn Arbeiten und/oder Kontrollen von einer "befähigten Person" ausgeführt werden.

100 Std. / jährliche Kontrolle:
sind nach den jeweiligen Herstellerangaben durchzuführen.
Abweichungen von Instandhaltungsintervallen
lt.
LTH 36

Transponder:
sind alle 24 Monate zu überprüfen.
LTH 40

Gasschläuche:
sofern der Hersteller nichts anderes festlegt, sind diese nach 8 Jahren auszuwechseln.
Gilt auch für T - Connections
LTA 76

Gastanks:
lt .Herstellerhandbuch zu überprüfen

Gurte & Textile Flächengebilde:
sind nach 20 Jahren auszuscheiden - es sei denn, die geforderten Festigkeitswerte können nachgewiesen werden (Ballongewebe, Lastbänder).
LTA 91

Austauschbarkeit von Heißluftballon Baukomponenten LTH 37

Derzeit erhöhte Kfz-Haftpflichtversicherung erforderlich!
In Österreich ist derzeit selbst bei Freigrenzentransporten nach Unterabschnitt 1.1.3.6 ADR eine erhöhte Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung für Gefahrguttransporte nach dem Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungsgesetz (§9 KHVG) erforderlich (Anhänger).