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BALLONCLUB SALZBURG
Kendlerstr. 90
5020 Salzburg
Tel.:+43 676 3162893
Email: office at flyhigh.at

   

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Infos: kleingedrucktes

Beförderungsvertrag

Die Beförderung auf Grund des Flugtickets unterliegt dem §102 (Abs. 4) LFG

Jeder Fluggast ist gemäß §156 LFG während der Beförderung und während des Ein- und Aussteigens mit einer Deckungssumme von SZR 100.000 gegen Tod und dauernde Erwerbsunfähigkeit aus der Fluggastversicherung versichert.
Die Haftpflichtversicherung zur Deckung der Schadensersatzansprüche beträgt pro Fluggast gem. §164 Abs.2 LFG SZR 250.000, mindestens jedoch SZR 100.000.

Die Haftpflichtversicherung für Drittschäden beträgt gem. §164 Abs.1 LFG bis 500 kg MTOM SZR 750.000, bis 1000 kg MTOM SZR 1.500.000 und bis 2700 kg MTOM SZR 3.000.000.

Für den Fall der Zerstörung, des Verlustes oder der Beschädigung für Gegenstände, die der Fluggast an sich trägt oder mit sich führt ist die Haftung gemäß §160 LFG auf SZR 1.000 beschränkt.

Die Mitnahme von gefährlichen Gütern (JAR-OPS 1.080) sowie von Waffen und Kampfmittel (JAR-OPS 1.065) ist verboten.

Trifft den Geschädigten ein Verschulden so ist §1304 ABGB sinngemäß anzuwenden.
Unter Einfluss von Alkohol oder Rauschmittel stehende Personen dürfen nicht befördert werden.

Der Pilot haftet nicht für Schäden, die aus der Befolgung geltender Rechts- und Flugbestimmungen, behördlicher Vorschriften oder Anweisungen eintreten.

Die Durchführung der Flugbewegungen obliegt allein dem verantwortlichen Piloten.

SZR = Sonderziehungsrechte =
SDR = special drawing rights

mehr Infos zu SZR/SDR siehe IMF